Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge

1. Herausgeber der »Senne Rundschau« ist die Werbedruck Zünkler GmbH & Co. KG, im Nachfolgenden als »Auftragnehmerin« bezeichnet. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in der Druckschrift »Senne Rundschau« zum Zweck der Verbreitung.

2. Die Auftragnehmerin behält sich jederzeit nach freiem Ermessen vor, einen Anzeigenauftrag – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn dessen Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für die Auftragnehmerin unzumutbar ist. Dies gilt z. B. wenn Anzeigen pornografische oder sexuell anstößige Inhalte haben, Rassenspannungen fördern können, beleidigende Inhalte haben. Gleiches gilt falls ein begründeter Verdacht besteht, dass Rechte Dritter verletzt werden. Über die Ablehnung wird der Auftraggeber informiert.

3. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Texte, Druckunterlagen und Beilagen hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert die Auftragnehmerin unverzüglich Ersatz an. Der Auftraggeber versichert, dass er über die von ihm gelieferten Druckunterlagen verfügungsberechtigt ist. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe der jeweilig gültigen Preisliste.
Wird die Auftragnehmerin mit der technischen und gestalterischen Herstellung einer Anzeige beauftragt, können bei umfangreichen Arbeiten die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Das Copyright für die von der Auftragnehmerin produzierten Anzeigen ist vorbehalten. Eine anderweitige Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Unterlagen werden längstens 6 Monate nach Auftragserfüllung aufbewahrt.

4. Eine Stornierung des Anzeigenauftrages ist nur bis zum Redaktionsschluss möglich (siehe Erscheinungsterminkalender Annahmeschluss). Später eingehende Stornierungswünsche werden nach technischen Möglichkeiten noch berücksichtigt, eine Anzeigenpreiserstattung ist in diesen Fällen jedoch ausgeschlossen. Wurde für gestaltete Anzeigen zum Zeitpunkt der Stornierung bereits ein Layout erstellt, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber ungeachtet der Nichtveröffentlichung mit 50 % des Anzeigenpreises zu vergüten.

5. Grundlage des Anzeigenauftrags ist die jeweils gültige Preisliste. Bei Änderungen der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, sofern schriftlich nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Von den festgelegten Preisen abweichende Nachlässe können gewährt werden. Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Für den Abdruck von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird nur dann Gewähr übernommen, wenn die Platzierung schriftlich bestätigt wurde. Enthalten Anzeigenaufträge Platzierungswünsche, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn dem Platzierungswunsch nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

7. Die Auftragnehmerin gewährleistet die drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Können an den Druckunterlagen Mängel nicht sofort erkannt werden, sondern stellen sich erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Im Übrigen hat der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige ein Anrecht auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wird. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Die Auftragnehmerin haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin dem Umfang nach beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes.

8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

9. Reklamationen aller Art sind spätestens innerhalb zwei Wochen nach Erscheinen oder Rechnungseingang schriftlich geltend zu machen. Bei Rechnungsumschreibung auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben.

10. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht ein anderer Termin vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung eines Auftrages über mehrere Schaltungen erfolgt eine Rabattnachbelastung.

11. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorgesehene Artikel und PR-Berichte nicht Bestandteil des Anzeigenvertrages werden.

12. Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung bei der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

13. Belegexemplare werden mit der Rechnung geliefert. Für einen Kleinanzeigenauftrag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Belegexemplar gegen Zahlung der Portokosten geliefert. Für einen Kleinanzeigenauftrag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Rechung gegen Bearbeitungsgebühr erstellt.

14. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt die Auftragnehmerin 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Die Rechnung wird unter dem Tag des Erscheinungstages ausgestellt.
Kommt der Auftraggeber in Verzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wenn nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch die noch nicht fälligen, zur sofortigen Zahlung fällig; das gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Ist der Auftraggeber Kaufmann, tritt Zahlungsverzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.

15. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, ggf. gewährte Mengenrabatte rückzuvergüten.

16. Alle Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

17. Einzelne Vertragsbedingungen, die unwirksam sein könnten, haben nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge.

18. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz der Auftragnehmerin.

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